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KONTAKT |
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BWK - Bürotechnik Werbung
Kommunikation GmbH
EMail: info@bwk.net
Mozartstraße 2
D-02763 Zittau
| Tel.: | +49 3583 7725-0 |
| Fax: | +49 3583 7725-99 |
Kurt-Pchalek-Str. 8
D-02625 Bautzen
| Tel.: | +49 3591 27936-0 |
| Fax: | +49 3591 27936-99 |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BWK Bürotechnik Werbung Kommunikation GmbH - im folgenden BWK genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h., sie
werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von BWK sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte
zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie
werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die Verkaufsangestellten von BWK sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Falls im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Preise freibleibend.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch BWK steht
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von BWK durch Zulieferanten und
Hersteller.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen
unvorhersehbaren Ereignissen, die BWK die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich
machen und nicht von BWK zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen,
nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige
Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei BWK, deren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen BWK, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag
- soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich
ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten
sich in Verzug befindet.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz
oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird
BWK von der Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BWK nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich
benachrichtigt wurde.
- Sofern BWK die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und
sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Vertragsentschädigung in Höhe von 1/4%
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von BWK. 5. BWK
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
- Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist BWK berechtigt, die Liefergegenstände auf
Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. BWK kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines
Lagerhalters bedienen.
- Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an BWK als Ersatz der entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 30,- €
zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann BWK den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom
Käufer fordern.
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BWK die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. BWK ist berechtigt, als
Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des
effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb
von 4 Tagen nach Warenerhalt bei BWK und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme
der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und
Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von BWK verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch BWK hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
- BWK gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
- Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die BWK Bürotechnik Werbung Kommunikation GmbH, 02763 Zittau, Mozartstraße 2, zur Reparatur eingeschickt bzw. dort angeliefert wird. Die Geräte müssen frei und original verpackt
bei uns eintreffen und werden unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten
zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der
Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen
ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und anderer
Verschleißmaterialien.
- Gewährleistungsansprüche gegen BWK stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens BWK vorliegt.
- Der Kunde wird von BWK benachrichtigt, wenn sein Gerät nach Reparatur zur Abholung bereit
steht. Wird das Gerät dann nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung abgeholt, behält sich
BWK vor, Lagergebühren zu erheben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die BWK aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden BWK vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die BWK auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum von BWK (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für BWK als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne BWK zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für BWK grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware um Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von BWK
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. 5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder
erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist BWK berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h., zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
- BWK ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen
in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen,
wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind
wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen. 6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretungen von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von BWK zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von BWK erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Datenschutz
BWK ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 16 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die "ECON" (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 17 Anwendbares Recht
- Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BWK und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HDB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
Zittau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Zittau Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne
der Verpackungsordnung.
- Sollen einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in
Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon
unberührt.
Datenspeicherung
Kundendaten werden gemäß §33 BDSG gespeichert. Der Käufer erklärt seine Zustimmung, Werbung der Firma BWK per Telefax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die
Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (
z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telkopie usw. ) abgeschlossen werden, es
sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz
organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der
als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht
(Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein
Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage
und beginnt nach Erfüllung der Informationspflichten durch BWK Bürotechnik
Werbung Kommunikation GmbH mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Käufer. Das
Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als
Paket versandt werden Kann, durch Rückgabeverlangen ausgeübt werden. Der
Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Die Rückgabe hat zu erfolgen an: BWK Bürotechnik Werbung
Kommunikation GmbH, Mozartstraße 2, D-02763 Zittau. Im Falle der wirksamen
Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei Bestellungen bis 40,00 EUR trägt der Käufer die Kosten der
Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten.
Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware
vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine
Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“
verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen. Die Regelung zum
Fernabsatzvertrag findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein
Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden. |
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Letztes Update am 14.03.2006.
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